13.05.2002 |
Die Ermächtigung der 1. und 2. ordentlichen Hauptver-sammlung sieht vor, dass UNIQA eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, somit insgesamt bis zu 11,977.780 auf Inhaber lautende Stück-aktien, zu erwerben berechtigt ist.
Der Beginn des Rückkaufprogramms war der 01.10.2001 und die Dauer dieses Programms wurde mit voraussichtlich 20.06.2003 festgelegt. Bis zum heutigem Tag wurden von UNIQA im Rahmen dieses Rückkaufprogramms 2,959.325 auf Inhaber lautende Stückaktien, das sind rund 2,27 % des Grundkapitals der Gesellschaft, erworben. Unter Berück-sichtigung der von UNIQA aufgrund des ersten Rückkauf-programms von 8.6.2001 bis 23.8.2001 erworbenen 2,395.556 eigenen Aktien (dies entsprechend 2 % des Grundkapitals) hält UNIQA gegenwärtig insgesamt 5,354.881 auf Inhaber lautende Stückaktien (dies entsprechend rund 4,47 % des Grundkapitals). Der Vorstand hat am 06.05.2002 den Beschluss gefasst, das Rückkaufprogramm im Punkt 8. (Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie) dahingehend abzuändern, dass mit Wirkung ab einschließlich 21.5.2002 als höchster zu leistender Gegenwert je Aktie statt EUR 7,50 der Betrag von EUR 9,50 festgelegt wird. Der vom Aufsichtsrat ermächtigte Arbeitsausschuss des Aufsichtsrates hat am heutigen Tag dem Beschluss des Vorstandes zugestimmt. Sämtliche sonstigen Bedingungen des am 26.09.2001 veröffentlichten Rückkaufprogramms bleiben unverändert aufrecht.
Wien, 13. Mai 2002