02.12.2021 |

UNIQA veröffentlicht die vorläufigen Ergebnisse des Rückkaufangebots für den Rückkauf der nachrangigen (Tier 2) in 2013 und 2015 ausgegebenen Anleihen

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Wien, am 2. Dezember 2021

UNIQA Insurance Group AG ("UNIQA" oder die "Gesellschaft") hat am 25. November 2021 öffentlich mitgeteilt, dass UNIQA (i) Inhaber der von UNIQA ausgegebenen (a) EUR 350.000.000,00 nachrangigen, fix zu variabel verzinslichen Anleihe mit vorgesehener Fälligkeit in 2043 und erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch die Gesellschaft zum Termin 31. Juli 2023, ISIN XS0808635436 (die "2023 Anleihe"), und (b) EUR 500.000.000,00 nachrangigen, fix zu variabel verzinslichen Anleihe mit vorgesehener Fälligkeit in 2046 und erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch die Gesellschaft zum Termin 27. Juli 2026, ISIN XS1117293107 (die "2026 Anleihe"; gemeinsam mit der 2023 Anleihe die "Anleihen" und jede von diesen eine "Serie"), einlädt, ihre Anleihen der Gesellschaft in einem Gesamtnennbetrag bis zu insgesamt höchstens EUR 300.000.000,00 oder jenem anderen Betrag, den die Gesellschaft in ihrem freien Ermessen gegebenenfalls festlegt, zum Rückkauf anzudienen (das "Rückkaufangebot" oder der "Rückkauf").

Die Frist zur Andienung der Anleihen ist am 1. Dezember 2021 abgelaufen.

Die vorläufigen Ergebnisse des Rückkaufs sind folgende (die nachstehend verwendeten Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie in der englischsprachigen Angebotsunterlage der Gesellschaft):

1. Indikativer Maximaler Rückkaufsbetrag (Indicative Maximum Tender Amount): EUR 300.000.000,00.

2. Indikativer Gesamtannahmebetrag angedienter Anleihen je Serie:

a. Indikativer Annahmebetrag 2023 Anleihe (2023 Notes Acceptance Amount): EUR 198.500.000,00;

b. Indikativer Annahmebetrag 2026 Anleihe (2026 Notes Acceptance Amount): EUR 101.500.000,00.

3. Indikativer relevanter Kürzungsfaktor (Tender Pro‑Rating Factor) je Serie:

a. 2023 Anleihe: 89,90 %;

b. 2026 Anleihe: 51,54 %.

Der endgültige Maximale Rückkaufsbetrag, der endgültige Annahmebetrag 2023 Anleihe, der endgültige Annahmebetrag 2026 Anleihe und die endgültigen Kürzungsfaktoren werden in der Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse des Rückkaufs am Tag der Preisfestsetzung, aufgrund eines Bookbuilding-Verfahrens, für die neu zu begebenden nachrangigen (Tier 2) fix zu variabel verzinslichen Schuldverschreibungen mit einer Mindeststückelung von EUR 100.000,00 (die "Neue Anleihe") veröffentlicht. Der Rückkauf ist bedingt mit der erfolgreichen Platzierung der Neuen Anleihe im selben Nennbetrag wie Anleihen zurückgekauft werden, welche wiederum von den Marktgegebenheiten abhängt.

Rechtlicher Hinweis/Disclaimer:

Diese Mitteilung ist eine Pflichtmitteilung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung).

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und ist kein Angebot zum Verkauf und keine Einladung, Aufforderung oder Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren sowie keine Finanzanalyse und keine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung. Die Wertpapiere wurden nicht und werden nicht gemäß ausländischen Wertpapiergesetzen, insbesondere nicht gemäß dem U.S. Securities Act of 1933 in der derzeit geltenden Fassung ("Securities Act"), bei ausländischen Wertpapierbehörden registriert und dürfen insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") nicht ohne Registrierung oder Ausnahme von den Registrierungserfordernissen gemäß dem Securities Act angeboten oder verkauft werden.

Diese Mitteilung ist nicht zur Weitergabe in die oder innerhalb der USA, Australien, Kanada oder Japan oder einem anderen Staat, in dem die Weitergabe oder Verbreitung unzulässig wäre, bestimmt und darf nicht an Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA findet nicht statt.

Diese Mitteilung ist kein Angebot und keine Einladung oder Aufforderung an die Öffentlichkeit in Zusammenhang mit einem Angebot im Sinn der europäischen Prospektverordnung (EU) 2017/1129 (die "Prospektverordnung"). Das Angebot und der Verkauf der Neuen Anleihe erfolgen aufgrund einer Ausnahme gemäß der Prospektverordnung von der Verpflichtung, einen Prospekt für Angebote von Wertpapieren zu erstellen.

Ein Zulassungsprospekt wird ausschließlich zum Zweck der Zulassung der Neuen Anleihe zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse erstellt. Der Prospekt wird, wenn und sobald von der Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligt, in elektronischer Form auf der Internetseite der Emittentin unter https://www.uniqagroup.com/gruppe/versicherung/investor-relations/Anleihen.en.html kostenlos zum Download verfügbar sein.

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