18.08.2022 |

UNIQA, Raiffeisen Holding und Haselsteiner Familien-Privatstiftung vereinbaren neues Syndikat und werden unter Beteiligung der STRABAG SE ein Pflichtangebot erstatten

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Der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG hat heute den Abschluss des neuen Syndikats zwischen UNIQA Insurance Group AG und Konzerngesellschaften, Raiffeisen-Holding NÖ-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und Konzerngesellschaft sowie Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner und Klemens Haselsteiner (gemeinsam „Kernaktionäre“), sowie die damit verbundene Erstattung eines Übernahmeangebots genehmigt. Durch den Abschluss des neuen Syndikats soll die bestehende kontrollierende Beteiligung an der STRABAG SE fortgeführt werden.

Die Kernaktionäre werden als Bieter ein öffentliches (antizipatorisches) Pflichtangebot gemäß §§ 22 ff Übernahmegesetz zum Erwerb von sämtlichen ausstehenden, auf Inhaber lautenden Stückaktien der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1), die sich nicht im Eigentum der Bieter oder mit den Bietern gemeinsam vorgehender Rechtsträger befinden, zum Angebotspreis von EUR 38,94 pro STRABAG-Aktie erstatten („Angebot“). Der Angebotspreis entspricht dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Börsenkurs der STRABAG-Aktie während der letzten sechs Monate bis einschließlich 17.08.2022 (gesetzlicher Mindestpreis gemäß § 26 Abs 1 Übernahmegesetz).

Wegen des europarechtlichen Sanktionsregimes (Verordnung (EU) Nr. 269/2014 und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/581) wird das Angebot nicht für die von MKAO Rasperia Trading Limited („Rasperia“) (mittelbar von Oleg Deripaska kontrolliert), gehaltenen 28.500.001 Stück STRABAG-Aktien erstattet. Das Angebot soll unter der folgenden auflösenden Bedingung stehen: Falls Rasperia während der Laufzeit des Angebots (einschließlich der Nachfrist) durch Aufhebung der EU‑Sanktionen oder einer Freistellung durch die Sanktionsbehörde die Verfügung über die gehaltenen STRABAG‑Aktien erlangt, soll dies die Auflösung des Angebots zur Folge haben, sodass weder das Angebot, noch bis zu diesem Zeitpunkt abgegebene Annahmeerklärungen von Aktionären, eine Rechtswirkung entfalten. In diesem Fall wird auch der Syndikatsvertrag nicht wirksam.

Wegen dieser auflösenden Bedingung mit Bedingungsfrist bis zum Ende der gesetzlichen dreimonatigen Nachfrist des Angebots, soll die Abwicklung des Angebots (Settlement) gemäß § 25b Abs 2 ÜbG auch erst binnen zehn Börsetagen nach Ende der Nachfrist des Angebots erfolgen.

Die Bieter verfügen derzeit (zusammen mit gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern) über insgesamt 59.281.132 Stück Stammaktien, entsprechend rund 57,78% des Grundkapitals der STRABAG SE, sind aber infolge der sanktionsbedingt nicht möglichen Stimmrechtsausübung von Rasperia und der dadurch bewirkten passiven Kontrollerlangung gemäß § 22b ÜbG auf 26% aller Stimmrechte beschränkt. Das Angebot wird daher auf den Erwerb von bis zu 14.818.867 Aktien, entsprechend rund 14,44% des Grundkapitals der STRABAG, gerichtet sein. Das Angebot erfolgt mit dem Ziel der Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung gemäß § 22b ÜbG.

Die Angebotsunterlage wird nach Maßgabe der übernahmerechtlichen Fristen nach Nichtuntersagung durch die Übernahmekommission veröffentlicht werden. Es gilt eine gesetzliche dreimonatige Nachfrist. Für das Angebot besteht keine Mindestannahmeschwelle. Die Wirksamkeit des Syndikatsvertrages und der Vollzug des Angebots sind mit Freigabe der ungarischen und allenfalls weiterer Wettbewerbsbehörden bedingt.

STRABAG SE beteiligt sich am Angebot und hat mit den Bietern vereinbart, von den in das Angebot eingelieferten Aktien, bis zu 10.260.000 Stück, das entspricht bis zu 10% des Grundkapitals, zum selben Preis wie der Angebotspreis (EUR 38,94), als eigene Aktien zu erwerben. Die Bieter erwerben diese Aktien im Zuge des Angebots treuhändig für STRABAG SE.

Bei einer Annahmequote von 100% würde UNIQA 1.139.717 zusätzliche STRABAG Aktien erwerben.

 

 

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