09.07.2013 |

UNIQA plant Emission einer Ergänzungskapital-Anleihe im Volumen von bis zu 350 Millionen Euro

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Die in dieser Ad-hoc Mitteilung enthaltenen Information sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, nach bzw. innerhalb Australien(s), Kanada(s) oder Japan(s) bestimmt.
 
 
Die UNIQA Group (UNIQA) plant die Emission einer Ergänzungskapital-Anleihe im Volumen von bis zu 350 Millionen Euro durch die börsenotierte Konzernholding UNIQA Versicherungen AG. Die Emission soll in den nächsten Wochen abhängig von den aktuellen Marktgegebenheiten und nach einer Road Show in UK und Kontinentaleuropa durchgeführt werden.
 
Die Ergänzungskapital-Anleihe soll sowohl die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen für die Eigenmittelanrechnung erfüllen (Ergänzungskapital unter Solvency I) als auch die absehbaren Anforderungen für die Eigenmittelanrechnung unter dem Solvency II-Regime, welches 2016 in Kraft treten soll. Die Emission dient dazu, eingezogene bzw. einzuziehende Ergänzungskapital-Anleihen von österreichischen Versicherungskonzerngesellschaften zu ersetzen und die Kapitalausstattung und die Kapitalstruktur von UNIQA in Vorbereitung auf Solvency II zu stärken und langfristig zu optimieren.
 
Das Angebot der neuen Ergänzungskapital-Anleihe wird sich an institutionelle Investoren in Europa richten. Als Joint Lead Managers agieren JP Morgan, Raiffeisen Bank International und BNP Paribas.
 
Vorbereitungen für Re-IPO nicht berührt
Durch diese Anleiheemission werden die Vorbereitungen für den geplanten Re-IPO nicht berührt. Abhängig von den Marktverhältnissen plant UNIQA eine Kapitalerhöhung über die Börse (Re-IPO), mit welcher der Aktien-Streubesitz auf bis zu 49 Prozent erhöht werden könnte.
 
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Diese Mitteilung enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der UNIQA Group beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller uns zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr kann für diese Angaben daher nicht übernommen werden.
 
Wien, 9. Juli 2013

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