28.04.2000 |
Im Herbst des vergangenen Jahres hat bereits ein Großteil der Inhaber von UNIQA Partizipationsscheinen ihre Papiere in UNIQA Stammaktien umgetauscht. Nunmehr unterbreitet die UNIQA Versicherungen AG den Inhabern der verbliebenen 31.255 Partizipationsscheinen im Nominale von je ATS 100.- ein neuerliches Angebot diese in Stammaktien der Gesell-schaft zu tauschen.
Umtausch erfolgt spesenfrei Der Umtausch erfolgt in der Weise, dass für einen Partizipationsschein im Nominale ATS 100,- ein Stück auf Inhaber lautende Stammaktie im Nominale ATS 100,- gewährt wird und keine Zuzahlung zu leisten ist. Der Umtausch erfolgt für die Partizipationsscheininhaber grundsätzlich spesenfrei. UNIQA übernimmt sämtliche mit der Abwicklung dieses Angebotes in Zusammenhang stehenden Kundenprovisionen und Spesen.
Frist bis 17. Mai 2000 Die Umtauschfrist wurde für den Zeitraum von Donnerstag, 4. Mai 2000, bis einschließlich Mittwoch, 17. Mai 2000, festgelegt. Die Einreichung der Partizipationsscheine kann in dieser Zeit bei der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Am Stadtpark 9, sowie bei den jeweiligen depot-führenden Kreditinstituten mit den aufliegenden Umtausch-formularen vorgenommen werden.
Die näheren Umtauschbedingungen werden in den nächsten Tagen im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.
Nach den Bestimmungen des § 73d Abs 6 Versicherungs-aufsichtsgesetzes können jene Partizipationsscheine, die im Rahmen dieses Umtauschangebotes nicht in Stammaktien getauscht werden, nach Beschluss der Organe durch die Gesellschaft eingezogen und bar abgefunden werden. Es ist beabsichtigt, einen entsprechender Antrag auf Einziehung der nach diesem Umtauschangebot verbleibenden Partizipations-scheine den Aktionären zur Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20.6.2000 vorzulegen.
Wien, 28. April 2000