21.02.2023 |
Am 13.11.2020 und am 04.05.2022 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art 17 MAR veröffentlicht, dass eine deutsche Zweckgesellschaft eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG ("UNIQA Österreich") als Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG eingebracht bzw das Klagebegehren ausgedehnt hat. Die Klage dieser deutschen Zweckgesellschaft, FuProConsort UG (haftungsbeschränkt), wurde mit dem UNIQA Österreich heute zugestellten Urteil in erster Instanz wegen mangelnder Klagslegitimation abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die weiteren Verfahren in dieser Sache (ad hoc Mitteilung gemäß Art 17 MAR vom 18.08.2022) sind anhängig.