13.10.2009 |
Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft (FN 58882 t, "RZB") hat mit Schreiben vom 7.10.2009 UNIQA Versicherungen AG (FN 92933t, "UNIQA) gemäß §§ 91 ff BörseG wie folgt informiert:
I. Gem. § 92 Z 4 BörseG der RZB zurechenbare Anteile an der UNIQA
1. Die Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 58882 t ("RZB") ist Alleingesellschafterin der UQ Assekuranz Holding GmbH, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 217075 d ("UQ ASSEKURANZ"), welche ihrerseits Alleingesellschafterin der UQ Beteiligung GmbH, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 217104 x ("UQ Beteiligung GmbH") ist.
Die UQ Beteiligung GmbH ist direkt mit 9.317.409 Stück stimmberechtigter Stammaktien an der UNIQA Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 92933t ("UNIQA") beteiligt und hält damit eine Beteiligung von rund 7,08 % des stimmberechtigten Kapitals der UNIQA, das sich insgesamt aus 131.673.000 Stück Stammaktien zusammensetzt.
Diese Beteiligung an der UNIQA ist gem. § 92 Z 4 BörseG der RZB zuzurechnen.
2. Die RZB ist weiters Alleingesellschafterin der RZB - BLS Holding GmbH, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 217070 x ("RZB - BLS"), welche ihrerseits Alleingesellschafterin der RZB Versicherungsbeteiligung GmbH, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 217072 z ("RZB VERSBET") ist.
Die RZB VERSBET ist direkt mit 6.546.129 Stück stimmberechtigter Stammaktien an der UNIQA beteiligt und hält damit eine direkte Beteiligung von rund 4,97 % des stimmberechtigten Kapitals der UNIQA.
Diese Beteiligung an der UNIQA ist gem. § 92 Z 4 BörseG der RZB zuzurechnen.
3. Die RZB VERSBET hält an der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. ("BL SYNDIKAT"), Am Stadtpark 9, 1030 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 152819 i, einen Geschäftsanteil der einem Anteil von rund 81,43 % des Stammkapitals entspricht.
Die BL SYNDIKAT ist direkt mit 42.730.041 Stück stimmberechtigter Stammaktien an der UNIQA beteiligt und hält damit eine direkte Beteiligung von rund 32,45 % des stimmberechtigten Kapitals der UNIQA.
Dieser Anteil an der UNIQA ist gem. § 92 Z 4 BörseG der RZB zuzurechnen.
4. Informativ wird weiters bekannt gegeben, dass die RZB auch mittelbar über die RZB KI Beteiligungs GmbH, FN 208249 z, sowie die RZB IB Beteiligungs GmbH, FN 256827 m, Alleingesellschafterin der Raiffeisen Centrobank AG, Tegetthoffstr. 1, 1010 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 117507 f ("RCB") ist.
Die RCB ist direkt mit 3.601.049 Stück stimmberechtigten Stammaktien an der UNIQA beteiligt und hält damit eine direkte Beteiligung von rund 2,73 % des stimmberechtigten Kapitals der UNIQA.
Auch dieser Anteil an der UNIQA ist gem. § 92 Z 4 BörseG der RZB zuzurechnen.
Darüber hinaus verfügt RCB in ihrer Funktion als Market Maker über einen variablen Bestand an Aktien der UNIQA, der gemäß § 91 Abs 2 BörseG nicht in die Berechnung der Stimmrechte einzubeziehen ist.
II. Meldung gemäß § 91 Abs 1 iVm § 92 Z 4 BörseG
Gemäß § 91 Abs.1 BörseG teilen wir mit, dass die RZB ihren einer Stammeinlage in Höhe von EUR 500.000,-- entsprechenden Geschäftsanteil an der UQ ASSEKURANZ, der einen Anteil von 100 % am gesamten Stammkapital der UQ ASSEKURANZ darstellt, mit Wirksamkeit zum 7.10.2009 in die RZB VERSBET eingebracht hat.
Durch die gegenständliche Einbringung kommt es zu keiner Änderung bei den mittelbaren Beteiligungsverhältnissen der RZB an der UNIQA, jedoch wird durch die Einbringung ein Großteil an RZB´s mittelbarer Beteiligung an der UNIQA in der Enkelgesellschaft RZB VERSBET gebündelt.
RZB als übergeordnetes Konzernunternehmen zeigt daher gemäß § 91 Abs 3 iVm § 91 Abs 1 und § 92 Z 4 BörseG die folgende Veränderung der von RZB VERSBET mittelbar und unmittelbar gehaltenen sowie des von RZB - BLS mittelbar gehaltenen Beteiligung am Grundkapital und an den Stimmrechten der UNIQA an:
Durch die mit 7.10.2009 wirksame Einbringung des Geschäftsanteils der RZB an der UQ ASSEKURANZ in die RZB VERSBET erhöht sich die von RZB VERSBET (mittelbar und unmittelbar) gehaltene Beteiligung sowie die von der RZB - BLS als Alleingesellschafter der RZB VERSBET gehaltene mittelbare Beteiligung an der UNIQA von rund 37,42 % auf rund 44,50 %, wodurch der gemäß § 91 Abs 1 BörseG relevante Schwellenwert von 40 % überschritten wird.
III. Zurechnung gemäß § 91 Abs. 1 iVm § 92 Z 1 BörseG
Aufgrund einer zwischen RZB, der BL SYNDIKAT, der Austria Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Privatstiftung, Untere Donaustraße 25, 1020 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 94598 s ("Austria VvAG Privatstiftung"), sowie der Collegialität Versicherung auf Gegenseitigkeit, Untere Donaustraße 25, 1020 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 75733 y ("Collegialität VAG") (RZB, BL SYNDIKAT, Austria VvAG Privatstiftung sowie Collegialität VAG im folgenden gemeinsam "Syndikatspartner") abgeschlossenen Syndikatsvereinbarung mit Stimmrechtsbindung ("Syndikat") sind die von jedem einzelnen Syndikatspartner direkt oder indirekt an der UNIQA gehaltenen Anteile den jeweils anderen Syndikatspartnern gemäß § 92 Z 1 BörseG zuzurechnen.
Die Austria VvAG Privatstiftung ist über deren 100 %ige Tochtergesellschaft Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Untere Donaustraße 25, 1020 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 266947 w ("Austria Vv Beteiligungs-Vw GmbH") mit einem Anteil von 47.127.514 Stück Stammaktien an der UNIQA beteiligt und hält damit mittelbar einen gemäß § 92 Z 4 BörseG zurechenbaren Anteil von rund 35,79 % der Stimmrechte an der UNIQA.
Die Collegialität VAG hält direkt 4.314.666 Stück Stammaktien an der UNIQA und damit einen Anteil von rund 3,28 % der Stimmrechte an der UNIQA.
Der vom Syndikat (mittelbar bzw. unmittelbar) gehaltene Anteil am Grundkapital und an den Stimmrechten der UNIQA von rund 86,30 % wird durch die gegenständliche Einbringung nicht berührt.
Wien, 13. Oktober 2009