28.04.2003 |
Einladung an die Aktionäre von
UNIQA Versicherungen AG mit dem Sitz in Wien zur
4. ordentlichen Hauptversammlung
am Montag, dem 19. Mai 2003, um 11.00 Uhr, im Haus der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Am Stadtpark 9, Erdgeschoss, Raiffeisensaal.
Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses von UNIQA Versicherungen AG zum 31.12.2002, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Vorschlags des Vorstands für die Gewinnverteilung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG je für das Geschäftsjahr 2002.
- Beschlussfassung über die Verteilung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2002 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002.
- Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats.
- Wahlen in den Aufsichtsrat.
- Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und Absatz 1b AktG zu erwerben, wobei die Gesellschaft - zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt - höchstens 11,977.780 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft erwerben darf, die Ermächtigung von einschließlich 21.06.2003 bis einschließlich 20.12.2004 gilt und eigene Aktien gemäß dieser Ermächtigung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 5,‑‑ und höchstens EUR 15,‑‑ je Stückaktie erworben werden dürfen (Erneuerung bisher erteilter Ermächtigungen) und das jeweilige Rückkaufprogramm (einschließlich von dessen Dauer) gemäß der auf Grund § 82 Absatz 9 BörseG ergangenen Veröffentlichungsverordnung (BGBl II 2002/112 idgF) zu veröffentlichen ist. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 AktG). Die gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und Absatz 1b AktG erworbenen eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot veräußert werden, nämlich zum Zweck der Ausgabe dieser Aktien und der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte jeweils der Gesellschaft oder von mit dieser verbundenen Unternehmen oder zum Zweck der Ausgabe der Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 8 der Satzung Aktionäre berechtigt, die bis spätestens 13. Mai 2003 bei der Gesellschaft, einem österreichischen öffentlichen Notar oder allen inländischen Kreditinstituten ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.
Werden die Aktien nicht bei der Gesellschaft hinterlegt, ist die Hinterlegungsbestätigung bis spätestens am 14. Mai 2003 bei der Gesellschaft einzureichen.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2002, der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2002, der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverteilung und der Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2002 sowie der Bericht über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 65 Abs 1 Z 8 und Absatz 1a und Absatz 1b AktG erworbene eigene Aktien auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot zu veräußern (siehe 6. der Tagesordnung) steht den Aktionären bei der Gesellschaft in 1020 Wien, Praterstraße 1-7, sowie bei Raiffeisen Centrobank AG (Equity Capital Markets), 1010 Wien, Tegetthoffstraße 1, die als Zahlstelle fungiert, zur Verfügung.
Der Vorstand
Wien, 28. April 2003