26.11.2009 |
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23.5.2005 wurde der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG (die "Gesellschaft" ) ermächtigt, bis einschließlich 30.6.2010 das Grundkapital um bis zu Nominale EUR 50,000.000,- durch Ausgabe von bis zu 50,000.000 Stückaktien unter Wahrung oder gege benenfalls auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen und mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Ausgabe der neuen Stückaktien festzusetzen. Mit Beschluss des Vorstands vom 29.10.2008 und vom 14.11.2008, je mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag, hat der Vorstand diese Ermächtigung teilweise, nämlich im Umfang von EUR 11.895.192,- ausgeübt und das Grundkapital der Gesellschaft in diesem Ausmaß erhöht. Das nicht ausgenützte genehmigte Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 38.104.808,-.
Der Vorstand hat am 24.11.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 24.11.2009 beschlossen, in neuerlicher teilweiser Ausnützung der Ermächtigung vom 23.5.2005 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 11,312.217 Stück jungen, auf Inhaber lautenden, stimmberechtigten Stückaktien unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu einem maximalen Angebotspreis (maximaler Bezugspreis)
von höchstens EUR 18,-
je junger Stückaktie zu erhöhen. Der endgültige Bezugspreis der jungen Stückaktien wird nach Ablauf der Bezugsfrist vom Vorstand voraussichtlich am 12.12.2009 festgelegt und unverzüglich ad hoc elektronisch veröffentlicht werden.
Die jungen Stückaktien sind mit Gewinnberechtigung ab 1.1.2009 ausgestattet.
Die Kapitalerhöhung erfolgt in der Weise, dass Raiffeisen Centrobank AG, Wien, die jungen Stückaktien gemäß § 153 Abs 6 AktG mit der Verpflichtung übernimmt, sie den Inhabern der Aktien der Gesellschaft (ISIN AT0000821103) im Verhältnis 11 : 1 zum Bezugspreis anzubieten. Ein aufgrund des Bezugsverhältnisses allfällig verbleibender Spitzenausgleich verbleibt zur freien Verfügung des Vorstands.
Das genaue Volumen der Kapitalerhöhung wird nach Ablauf der Bezugsfrist nach Maßgabe der ausgeübten Bezugsrechte durch den Vorstand der UNIQA Versicherungen AG festgelegt und ad hoc elektronisch bekanntgemacht werden.
Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein, ihr Bezugsrecht (ISIN AT0000A0FYV5) in der Zeit vom 27.11.2009 bis 11.12.2009 (jeweils einschließlich) bei der
Raiffeisen Centrobank AG
Tegetthoffstraße 1
1010 Wien
(Bezugsstelle)
während der üblichen Geschäftszeiten oder im Wege ihrer konto- und depotführenden Banken in Österreich auszuüben. Inhaber von Zwischenscheinen können ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung, welche von der Gesellschaft oder der Bezugsstelle auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird, gegenüber der Gesellschaft oder der Bezugsstelle ausüben. Nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 11 : 1 kann für jeweils 11 Aktien 1 junge Stückaktie gegen Bareinzahlung des Angebotspreises (endgültigen Bezugspreises) bezogen werden. Aktionäre, die nicht über eine durch 11 teilbare Anzahl von alten Aktien verfügen, können ihre Bezugsrechte nicht vollständig ausüben. Die Aktionäre BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. (FN 152819i), RZB Versicherungsbeteiligung GmbH (FN 217072z), UQ Beteiligung GmbH (FN 217104x), Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH (FN 266947w) und Collegialität Versicherung auf Gegenseitigkeit (FN 75733y) haben gegenüber dem Vorstand jeweils erklärt, etwaige von den übrigen Aktionären der Gesellschaft nicht ausgeübte Bezugsrechte zur Gänze aufzugreifen. Für den Fall, dass die übrigen Aktionäre der Gesellschaft Bezugsrechte für mehr als 982.294 junge Stückaktien ausüben, haben die vorgenannten Aktionäre gegenüber dem Vorstand ferner einer anteiligen Kürzung ihrer Bezugsrechte in jenem Umfang zugestimmt, der erforderlich ist, um eine vollständige Zuteilung junger Stückaktien an die übrigen Aktionären der Gesellschaft gemäß den von den übrigen Aktionären ausgeübten Bezugsrechte sicherzustellen.
Das Recht, die Bezugsfrist jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verlängern oder abzubrechen, bleibt vorbehalten. Im Falle eines Abbruchs werden ausgeübte Bezugsrechte ungültig und auf den Bezugspreis geleistete Zahlungen werden an den In haber der Bezugsrechte ohne Hinzurechnung von Zinsen erstattet. Eine Verlängerung oder ein Abbruch der Bezugsfrist werden gegebenenfalls über elektronische Medien verlautbart.
Für die Ausübung des Bezugsrechts ist der Depotstand der Aktien am 26.11.2009, 24:00 Uhr, maßgeblich. Der Bezugspreis ist spätestens am Valutatag, voraussichtlich am oder um den 16.12.2009, in bar zu zahlen; er gilt für alle jungen Stückaktien gleichermaßen. Für den Bezug der jungen Stückaktien werden die banküblichen Provisionen und Spesen berechnet. Die Ausübung von Bezugsrechten durch Bezugsberechtigte ist unwiderruflich und kann nicht für ungültig erklärt, modifiziert, aufgehoben oder widerrufen werden.
Es ist nicht vorgesehen, die Bezugsrechte aus den Aktien (ISIN AT0000A0FYV5) zu handeln. Die Gesellschaft hat weder die Bezugsstelle noch andere Personen mit der Durchführung eines Bezugsrechtshandels beauftragt. Vom Beginn der Bezugsfrist an notieren die Aktien "ex Bezugsrecht". Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass Bezugsrechte, die weder ausgeübt noch übertragen werden, nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos verfallen. Das derzeit laufende 4. Aktienrückkaufprogramm der Gesellschaft wird für die Dauer vom 24.11.2009 bis einschließlich 11.12.2009 (letzter Tag der Bezugsfrist) ausgesetzt.
Aktionäre, die ihr Bezugsrecht nicht zum maximalen Bezugspreis von EUR 18,- ausüben wollen, aber innerhalb der Bezugsfrist einen Bezugsauftrag zu einem niedrigeren Preis erteilt haben, erhalten eine Zuteilung nach Maßgabe ihres Bezugsrechtes, sofern das von ihnen gesetzte Preislimit nicht niedriger als der festgelegte Bezugspreis ist. Bezugsberechtigte werden gebeten, Preislimite im Bezugsauftrag nur zu einem Vielfachen von EUR 0,25 zu setzen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezugsrecht im Fall, dass das Preislimit unter dem endgültigen Bezugspreis liegt, wertlos verfällt.
Die jungen Stückaktien werden den Erwerbern im Weg einer Depotgutschrift nach Entstehung der neuen Aktien durch Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch und Bezahlung des Angebotspreises (Bezugspreises) voraussichtlich am oder um den 16.12. 2009 zur Verfügung gestellt werden. Die jungen Stückaktien werden in einer oder mehreren Sammelurkunden verbrieft, welche bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG als Wertpapiersammelbank hinterlegt werden.
Die Zulassung der jungen Stückaktien zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse wird beantragt werden. Die jungen Stückaktien werden voraussichtlich ab dem 16.12.2009 im Segment "Prime Market" gehandelt werden.
Diese Bezugsaufforderung richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Gesellschaft als Bezugsberechtigte und ist kein Angebot für den Verkauf von Wertpapieren. Weiters dürfen Bezugsrechte in Ermangelung einer Registrierung unter dem Wertpapiergesetz der USA von 1933 oder einer Ausnahme von dem Registrierungserfordernis weder von Personen aus den USA, Kanada, Australien noch aus Japan ausgeübt werden. Ausländische Aktionäre werden daher aufgefordert, sich über diesbezügliche Beschränkungen bei der Ausübung ihres Bezugsrechtes selbst zu informieren.
Wien, im November 2009
Der Vorstand