05.06.2010 |

Bekanntmachung gemäß § 65 Abs. 1a AktG, 2010-06-05

Kurztext 195 ZeichenPlaintext

In der 11. ordentlichen Hauptversammlung vom 31.05.2010 wurde der Beschluss gefasst, den Vorstand zu ermächtigen , mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 ...
 

Pressetext Plaintext

In der 11. ordentlichen Hauptversammlung vom 31.05.2010 wurde der Beschluss gefasst, den Vorstand zu ermächtigen , mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und Absatz 1b AktG zu erwerben, wobei die Gesellschaft - zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt - höchstens 14,298.521 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft er­werben darf, die Ermächtigung von einschließlich 19.11.2010 bis einschließlich 18.05.2013, also für 30 Monate, gilt und eigene Aktien gemäß dieser Ermächtigung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 8,-- und höchstens EUR 25,-- je Stückaktie erworben werden dürfen und das jeweilige Rückkaufsprogramm (einschließlich von dessen Dauer) gemäß der auf Grund § 82 Absatz 9 BörseG ergangenen Veröffentlichungs­verordnung (BGBl II 2002/112 idgF) zu veröffentlichen ist. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch Tochter­unternehmen der Gesell­schaft (§ 66 AktG). Die gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und Absatz 1b AktG er­worbenen eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot veräußert werden, nämlich zum Zweck der Ausgabe dieser Aktien und der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte oder eines Aktienoptionsplans für Mit­arbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder aus­schließlich für Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte jeweils der Gesellschaft oder von mit dieser verbundenen Unternehmen oder zum Zweck der Ausgabe der Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder zum Ausgleich von Spitzenbeträgen.
 
Der Vorstand
 
Wien, 5. Juni 2010

Pressetext 2156 Zeichen

Plaintext Pressetext kopieren

Kontakt

01  Kontakt_UNIQA Group Communication & IR - DE
UNIQA Group Communication

Natascha A. Smole
Pressesprecherin
Mobil: +43 664 88827382

Klaus Kraigher
Pressesprecher
Mobil: +43 664 8231997


UNIQA Investor Relations
E-Mail: investor.relations@uniqa.at

Stoyan Angelov

Head of Investor Relations
Tel.: +43 1 211 75 - 2028

Stefan Glinz
Investor Relations Manager
Tel: +43 1 211 75 - 3773

Tiana Majstorovic
Investor Relations Manager
Phone: +43 1 211 75 - 3922