30.10.2008 |

Bekanntmachung / Bezugsaufforderung zur Kapitalerhöhung

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Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23.5.2005 wurde der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG (die "Gesellschaft") ermächtigt, das Grundkapital von derzeit Nominale EUR 119,777.808,-, ...
 

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Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23.5.2005 
wurde der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG 
(die "Gesellschaft") ermächtigt, das Grundkapital 
von derzeit Nominale EUR 119,777.808,-, eingeteilt 
in 119,777.808 auf Inhaber lautende nennwertlose 
Stückaktien, um bis zu Nominale EUR 50,000.000,- 
durch Ausgabe von bis zu 50,000.000 Stückaktien 
unter Wahrung oder gegebenenfalls auch unter Ausschluss 
des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre 
auf bis zu EUR 169,777.808,- zu erhöhen und mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der 
Ausgabe der neuen Stückaktien festzusetzen.
 
Der Vorstand hat am 29.10.2008 mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats vom 29.10.2008 beschlossen, in teilweiser 
Ausnützung dieser Ermächtigung das Grundkapital 
der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 
11,895.192 Stück jungen, auf Inhaber lautenden 
stimmberechtigten Stückaktien unter Wahrung des 
gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu einem 
Angebotspreis (Bezugspreis) von höchstens EUR 20,- 
je junger Stückaktie zu erhöhen. Der endgültige Bezugspreis 
der jungen Stückaktien wird nach Ablauf 
der Bezugsfrist vom Vorstand voraussichtlich am 
14.11.2008 festgelegt und unverzüglich veröffentlicht 
werden.
 
Die jungen Stückaktien sind mit Gewinnberechtigung 
ab 1.1.2008 ausgestattet.
 
Die Kapitalerhöhung erfolgt in der Weise, dass Raiffeisen 
Centrobank AG, Wien, die jungen Stückaktien 
gemäß § 153 Abs 6 AktG mit der Verpflichtung übernimmt, 
sie den Inhabern der Aktien der Gesellschaft 
(ISIN AT0000821103) im Verhältnis 10 : 1 zum Bezugspreis 
anzubieten. Ein aufgrund des Bezugsverhältnis 
allfällig verbleibender Spitzenausgleich verbleibt 
zur freien Verfügung des Vorstands.
 
Das genaue Volumen der Kapitalerhöhung wird nach 
Ablauf der Bezugsfrist nach Maßgabe der ausgeübten 
Bezugsrechte durch den Vorstand der UNIQA 
Versicherungen AG festgelegt und bekanntgemacht 
werden.
 
Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein, ihr Bezugsrecht 
(ISIN AT0000A0BJQ5) in der Zeit vom 31.10.2008 bis 14.11.2008 
(jeweils einschließlich) bei der Raiffeisen Centrobank AG, Tegetthoffstraße 1 
1010 Wien (Bezugsstelle) während der üblichen Geschäftszeiten oder im Wege 
ihrer konto- und depotführenden Banken in Österreich 
während der üblichen Schalterstunden auszuüben. Nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 
10 : 1 kann für jeweils 10 Aktien 1 junge Stückaktie 
gegen Bareinzahlung des Angebotspreises (Bezugspreises) 
bezogen werden. Aktionäre, die nicht über 
eine durch zehn teilbare Anzahl von alten Aktien 
verfügen, können ihre Bezugsrechte nicht vollständig 
ausüben. Die Aktionäre BL Syndikat Beteiligungs 
Gesellschaft m.b.H. (FN 152819i), Austria Versicherungsverein 
Beteiligungs-Verwaltungs GmbH (FN 
266947w), UQ Beteiligung GmbH (FN 217104x), und 
Collegialität Versicherung auf Gegenseitigkeit (FN 
75733y), haben gegenüber dem Vorstand jeweils 
erklärt, etwaige von den übrigen Aktionären der Gesellschaft 
nicht ausgeübte Bezugsrechte im Verhältnis 
ihrer Beteiligung an der Gesellschaft aufzugreifen.
 
Das Recht, die Bezugsfrist jederzeit und ohne Angabe 
von Gründen zu verlängern oder abzubrechen, 
bleibt vorbehalten. Im Falle eines Abbruchs werden 
ausgeübte Bezugsrechte ungültig und auf den Bezugspreis 
geleistete Zahlungen werden an den Inhaber 
der Bezugsrechte ohne Hinzurechnung von Zinsen 
erstattet. Eine Verlängerung oder ein Abbruch 
der Bezugsfrist werden gegebenenfalls über elektronische 
Medien verlautbart.
 
Für die Ausübung des Bezugsrechts ist der Depotstand 
der Aktien am 30.10.2008, 24:00 Uhr, maßgeblich. 
Der Bezugspreis ist spätestens am 19.11.2008 
(Valutatag) in bar zu zahlen; er gilt für alle Stückaktien 
gleichermaßen. Für den Bezug der jungen Stückaktien 
werden die banküblichen Provisionen und 
Spesen berechnet. Die Ausübung von Bezugsrechten 
durch Bezugsberechtigte ist unwiderruflich und 
kann nicht für ungültig erklärt, modifiziert, aufgehoben 
oder widerrufen werden.
 
Es ist nicht vorgesehen, die Bezugsrechte aus den 
Aktien (ISIN AT0000A0BJQ5) zu handeln. Die Gesellschaft 
hat weder die Bezugsstelle noch andere 
Personen mit der Durchführung eines Bezugsrechtshandels 
beauftragt. Vom Beginn der Bezugsfrist an 
notieren die Aktien "ex Bezugsrecht". Die Aktionäre 
werden darauf hingewiesen, dass Bezugsrechte, die 
weder ausgeübt noch verkauft werden, nach Ablauf 
der Bezugsfrist wertlos verfallen. Das derzeit laufende 
4. Aktienrückkaufprogramm der Gesellschaft 
wird für die Dauer vom 29.10.2008 bis einschließlich 
14.11.2008 (letzter Tag der Bezugsfrist) ausgesetzt.
 
Aktionäre, die ihr Bezugsrecht nicht zum Höchstpreis 
von EUR 20,- ausüben wollen, aber innerhalb 
der Bezugsfrist einen Bezugsauftrag zu einem niedrigeren 
Preis erteilt haben, erhalten eine Zuteilung 
nach Maßgabe ihres Bezugsrechtes, sofern das von 
ihnen gesetzte Preislimit nicht niedriger als der festgelegte 
Bezugspreis ist. Bezugsberechtigte werden 
gebeten, Preislimite im Bezugsauftrag nur zu einem 
Vielfachen von EUR 0,25 zu setzen. Es wird darauf 
hingewiesen, dass das Bezugsrecht im Fall, dass das 
Preislimit unter dem endgültigen Bezugspreis liegt, 
wertlos verfällt.
 
Die jungen Stückaktien werden den Erwerbern im 
Weg einer Depotgutschrift nach Entstehung der neuen 
Aktien durch Eintragung der Kapitalerhöhung im 
Firmenbuch und Bezahlung des Angebotspreises (Bezugspreises) 
voraussichtlich am oder um den 
19.11.2008 zur Verfügung gestellt werden. Die jungen 
Stückaktien werden in einer oder mehreren 
Sammelurkunden verbrieft, welche bei der Oesterreichischen 
Kontrollbank AG als Wertpapiersammelbank 
hinterlegt werden.
 
Die Zulassung der jungen Stückaktien zum Amtlichen 
Handel an der Wiener Börse wird beantragt 
werden. Die jungen Stückaktien werden voraussichtlich 
ab dem 19.11.2008 im Segment "Prime Market" 
gehandelt werden.
 
Diese Bezugsaufforderung richtet sich ausschließlich 
an bestehende Aktionäre der Gesellschaft als Bezugsberechtigte 
und ist kein Angebot für den Verkauf 
von Wertpapieren. Weiters dürfen Bezugsrechte 
in Ermangelung einer Registrierung unter dem Wertpapiergesetz 
der USA von 1933 oder einer Ausnahme 
von dem Registrierungserfordernis weder von Personen 
aus den USA, Kanada, Australien noch aus 
Japan ausgeübt werden. Ausländische Aktionäre 
werden daher aufgefordert, sich über diesbezügliche 
Beschränkungen bei der Ausübung ihres Bezugsrechtes 
selbst zu informieren.
 
Wien, im Oktober 2008 
Der Vorstand

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Mobil: +43 664 8231997


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