30.10.2008 |
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23.5.2005
wurde der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG
(die "Gesellschaft") ermächtigt, das Grundkapital
von derzeit Nominale EUR 119,777.808,-, eingeteilt
in 119,777.808 auf Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien, um bis zu Nominale EUR 50,000.000,-
durch Ausgabe von bis zu 50,000.000 Stückaktien
unter Wahrung oder gegebenenfalls auch unter Ausschluss
des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
auf bis zu EUR 169,777.808,- zu erhöhen und mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der
Ausgabe der neuen Stückaktien festzusetzen.
Der Vorstand hat am 29.10.2008 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats vom 29.10.2008 beschlossen, in teilweiser
Ausnützung dieser Ermächtigung das Grundkapital
der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu
11,895.192 Stück jungen, auf Inhaber lautenden
stimmberechtigten Stückaktien unter Wahrung des
gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu einem
Angebotspreis (Bezugspreis) von höchstens EUR 20,-
je junger Stückaktie zu erhöhen. Der endgültige Bezugspreis
der jungen Stückaktien wird nach Ablauf
der Bezugsfrist vom Vorstand voraussichtlich am
14.11.2008 festgelegt und unverzüglich veröffentlicht
werden.
Die jungen Stückaktien sind mit Gewinnberechtigung
ab 1.1.2008 ausgestattet.
Die Kapitalerhöhung erfolgt in der Weise, dass Raiffeisen
Centrobank AG, Wien, die jungen Stückaktien
gemäß § 153 Abs 6 AktG mit der Verpflichtung übernimmt,
sie den Inhabern der Aktien der Gesellschaft
(ISIN AT0000821103) im Verhältnis 10 : 1 zum Bezugspreis
anzubieten. Ein aufgrund des Bezugsverhältnis
allfällig verbleibender Spitzenausgleich verbleibt
zur freien Verfügung des Vorstands.
Das genaue Volumen der Kapitalerhöhung wird nach
Ablauf der Bezugsfrist nach Maßgabe der ausgeübten
Bezugsrechte durch den Vorstand der UNIQA
Versicherungen AG festgelegt und bekanntgemacht
werden.
Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein, ihr Bezugsrecht
(ISIN AT0000A0BJQ5) in der Zeit vom 31.10.2008 bis 14.11.2008
(jeweils einschließlich) bei der Raiffeisen Centrobank AG, Tegetthoffstraße 1
1010 Wien (Bezugsstelle) während der üblichen Geschäftszeiten oder im Wege
ihrer konto- und depotführenden Banken in Österreich
während der üblichen Schalterstunden auszuüben. Nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von
10 : 1 kann für jeweils 10 Aktien 1 junge Stückaktie
gegen Bareinzahlung des Angebotspreises (Bezugspreises)
bezogen werden. Aktionäre, die nicht über
eine durch zehn teilbare Anzahl von alten Aktien
verfügen, können ihre Bezugsrechte nicht vollständig
ausüben. Die Aktionäre BL Syndikat Beteiligungs
Gesellschaft m.b.H. (FN 152819i), Austria Versicherungsverein
Beteiligungs-Verwaltungs GmbH (FN
266947w), UQ Beteiligung GmbH (FN 217104x), und
Collegialität Versicherung auf Gegenseitigkeit (FN
75733y), haben gegenüber dem Vorstand jeweils
erklärt, etwaige von den übrigen Aktionären der Gesellschaft
nicht ausgeübte Bezugsrechte im Verhältnis
ihrer Beteiligung an der Gesellschaft aufzugreifen.
Das Recht, die Bezugsfrist jederzeit und ohne Angabe
von Gründen zu verlängern oder abzubrechen,
bleibt vorbehalten. Im Falle eines Abbruchs werden
ausgeübte Bezugsrechte ungültig und auf den Bezugspreis
geleistete Zahlungen werden an den Inhaber
der Bezugsrechte ohne Hinzurechnung von Zinsen
erstattet. Eine Verlängerung oder ein Abbruch
der Bezugsfrist werden gegebenenfalls über elektronische
Medien verlautbart.
Für die Ausübung des Bezugsrechts ist der Depotstand
der Aktien am 30.10.2008, 24:00 Uhr, maßgeblich.
Der Bezugspreis ist spätestens am 19.11.2008
(Valutatag) in bar zu zahlen; er gilt für alle Stückaktien
gleichermaßen. Für den Bezug der jungen Stückaktien
werden die banküblichen Provisionen und
Spesen berechnet. Die Ausübung von Bezugsrechten
durch Bezugsberechtigte ist unwiderruflich und
kann nicht für ungültig erklärt, modifiziert, aufgehoben
oder widerrufen werden.
Es ist nicht vorgesehen, die Bezugsrechte aus den
Aktien (ISIN AT0000A0BJQ5) zu handeln. Die Gesellschaft
hat weder die Bezugsstelle noch andere
Personen mit der Durchführung eines Bezugsrechtshandels
beauftragt. Vom Beginn der Bezugsfrist an
notieren die Aktien "ex Bezugsrecht". Die Aktionäre
werden darauf hingewiesen, dass Bezugsrechte, die
weder ausgeübt noch verkauft werden, nach Ablauf
der Bezugsfrist wertlos verfallen. Das derzeit laufende
4. Aktienrückkaufprogramm der Gesellschaft
wird für die Dauer vom 29.10.2008 bis einschließlich
14.11.2008 (letzter Tag der Bezugsfrist) ausgesetzt.
Aktionäre, die ihr Bezugsrecht nicht zum Höchstpreis
von EUR 20,- ausüben wollen, aber innerhalb
der Bezugsfrist einen Bezugsauftrag zu einem niedrigeren
Preis erteilt haben, erhalten eine Zuteilung
nach Maßgabe ihres Bezugsrechtes, sofern das von
ihnen gesetzte Preislimit nicht niedriger als der festgelegte
Bezugspreis ist. Bezugsberechtigte werden
gebeten, Preislimite im Bezugsauftrag nur zu einem
Vielfachen von EUR 0,25 zu setzen. Es wird darauf
hingewiesen, dass das Bezugsrecht im Fall, dass das
Preislimit unter dem endgültigen Bezugspreis liegt,
wertlos verfällt.
Die jungen Stückaktien werden den Erwerbern im
Weg einer Depotgutschrift nach Entstehung der neuen
Aktien durch Eintragung der Kapitalerhöhung im
Firmenbuch und Bezahlung des Angebotspreises (Bezugspreises)
voraussichtlich am oder um den
19.11.2008 zur Verfügung gestellt werden. Die jungen
Stückaktien werden in einer oder mehreren
Sammelurkunden verbrieft, welche bei der Oesterreichischen
Kontrollbank AG als Wertpapiersammelbank
hinterlegt werden.
Die Zulassung der jungen Stückaktien zum Amtlichen
Handel an der Wiener Börse wird beantragt
werden. Die jungen Stückaktien werden voraussichtlich
ab dem 19.11.2008 im Segment "Prime Market"
gehandelt werden.
Diese Bezugsaufforderung richtet sich ausschließlich
an bestehende Aktionäre der Gesellschaft als Bezugsberechtigte
und ist kein Angebot für den Verkauf
von Wertpapieren. Weiters dürfen Bezugsrechte
in Ermangelung einer Registrierung unter dem Wertpapiergesetz
der USA von 1933 oder einer Ausnahme
von dem Registrierungserfordernis weder von Personen
aus den USA, Kanada, Australien noch aus
Japan ausgeübt werden. Ausländische Aktionäre
werden daher aufgefordert, sich über diesbezügliche
Beschränkungen bei der Ausübung ihres Bezugsrechtes
selbst zu informieren.
Wien, im Oktober 2008
Der Vorstand