04.05.2022 |

Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG /Ausdehnung / Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art 17 MAR vom 13.11.2020

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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

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Am 13.11.2020 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art 17 MAR veröffentlicht, dass eine deutsche Zweckgesellschaft eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG ("UNIQA Österreich") als Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG im Betrag von rund EUR 3.900.000,00 eingebracht hat; diese Klage steht in Zusammenhang mit Schuldverschreibungen der deutschen Infinus Gruppe, über die im Jahr 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Veröffentlichung vom 13.11.2020 weist auch darauf hin, dass die Klage einen Vorbehalt der möglichen Geltendmachung von Ansprüchen weiterer Anleger enthält und dass die Klägerin außergerichtlich Ansprüche in bis zu mittlerer zweistelliger Millionen Euro Höhe erhoben hat.

Nach mehreren Klagsausdehnungen mit kleineren Beträgen hat die Klägerin nun ihre Klage auf insgesamt rund EUR 99.200.000,00 ausgedehnt.

In der Klagsausdehnung werden keine wesentlichen neuen Sachverhaltselemente oder Vorwürfe vorgetragen. UNIQA Österreich hält an ihrer Auffassung fest, dass die in der Klage (und außergerichtlich) erhobenen Vorwürfe und aufgestellten Behauptungen unbegründet und die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach unberechtigt sind. UNIQA Österreich wird daher die behaupteten Ansprüche weiterhin bestreiten und die UNIQA Österreich rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Abwehr der An-sprüche ergreifen. Eine relevante Veränderung der Risikoeinschätzung folgt aus der Klagsausdehnung nach Einschätzung von UNIQA nicht.

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